Visum


Die meisten Opfer von Frauenhandel haben – wenn überhaupt – keine reguläre Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz. Daher glauben viele, dass alle Prostituierte ohne legalen Aufenthaltsstatus Opfer von Frauenhandel sind.

 

Dies ist falsch, denn – wie in vielen Berufen – arbeiten auch in der Prostitution Menschen, die keine Aufenthaltserlaubnis haben.

 

Warum?

Für Menschen von ausserhalb der EU ist die Einreise in die Schweiz zum Arbeiten sehr schwierig und nur in Ausnahmefällen möglich (wie Computerspezialisten oder Spezialitätenköche).

 

Denken Sie daran:     die Frau macht sich möglicherweise strafbar, wenn sie ohne Visum in der Schweiz lebt und arbeitet. (Gehen Sie vertraulich mit ihren Informationen um!)